Blick aus dem Fenster
Vermietet
Wohnzimmer
Vermietet
Küche
Vermietet
Küche
Vermietet
Küche
Vermietet
Bad
Vermietet
Bad
Vermietet
Zimmer
Vermietet
Eckdaten
Ausstattung
Lage

4-Raumwohnung im Dachgeschoss im Kunsthaus Dosse Park

16909 Wittstock/Dosse
Objekt ID: KEV09
Vermietet

Beschreibung

Diese gemütliche 4-Zimmerwohnung im beeindruckenden Denkmalobjekt des Kunsthauses Dosse Park sucht neue Mieter. Die Wohnung ist großzügig geschnitten und überzeugt durch 3 Schlafzimmer und ein Wohnzimmer, sowie zwei Bäder. Sie bietet somit genug Platz für Sie und Ihre Familie oder Ihr Homeoffice. Das Gebäude ist Teil des wunderschönen und geschichtsträchtigen Geländes des Kunsthauses Dosse Park. Die Anlage ist eines der bekanntesten Kunstzentren der Region. Das Interesse an Kunst und künstlerischen Prozessen wächst durch Workshops, Tanzperformances und den Künstlerateliers auf dem Gelände stetig an. Werden Sie ein Teil dieses kreativen Freiraums. Der parkähnliche Garten kann mitbenutzt werden - es gibt einen Schuppen für Fahrräder und zahlreiche Parkplätze.

Die Kosten für die Gastherme sind in den Nebenkosten mit inbegriffen.

Eckdaten

Objektart
Wohnung
Nutzungsart
Wohnen
Objekttyp
Wohnung
Verfügbar ab
Sofort
Zustand
Neuwertig
Etage
3
Zimmeranzahl
4
Badezimmer
2
Wohnfläche
116 m²
Vermietbare Fläche
116 m²
Vermietet
Nein
Baujahr
1900

Energieausweis

Wesentliche Energieträger
Gas
Heizungsart
Gas-Heizung
Baujahr
1900

Sonstiges

HAFTUNG
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Grundrisse, Vermarktungspläne oder Ähnliches vom Eigentümer, bzw. Vermieter zur Verfügung gestellt wurden. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstige Zwischenverwertung.

GELDWÄSCHEGESETZ
Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Ausweisdokumentes (Pass oder Personalausweis) festhalten.
Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien, bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

Lage