Ateliers | Ausstellung | Büro | Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf
16909 Wittstock/Dosse
Objekt ID: Objekt-KE-416
Vermietet
Beschreibung
Diese umwerfende Fläche ist großzügig geschnitten und frisch saniert. Sie befindet sich im beeindruckenden Denkmalobjekt des Kunsthauses Dosse Park sucht neue Mieter. Das Angebot bietet vielseitige Nutzungsmöglichkeiten: als Atelier oder Praxis, Ausstellungsfläche oder Kulturtreff. Aber auch ein charmante Bürofläche fernab der Metropole ist denkbar. Das Gebäude ist Teil des wunderschönen und geschichtsträchtigen Geländes. Die Anlage ist eines der bekanntesten Kunstzentren der Region. Das Interesse an Kunst und künstlerischen Prozessen wächst durch Workshops, Tanzperformances und den Künstlerateliers auf dem Gelände stetig an. Werden Sie ein Teil dieses kreativen Freiraums und bereichern diesen durch Ihr eigenes Konzept. Der parkähnliche Garten kann mitbenutzt werden - es gibt einen Schuppen für Fahrräder und zahlreiche Parkplätze.
Eine Besichtigung sagt mehr als 1000 Worte! Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
In den angegeben Nebenkosten sind 256,50 € USt. enthalten und werden im Mietvertrag selbstverständlich gesondert ausgewiesen.
Es werden aktuell auch weitere Flächen saniert und stehen bald zur Vermietung bereit - 55 - 310 qm und 1 - 9 Zimmer - sprechen Sie uns gerne persönlich an.
Eckdaten
Objektart
Büro/Praxen
Nutzungsart
Gewerbe
Objekttyp
Atelier
Verfügbar ab
Juni 2025
Zustand
Erstbezug nach Sanierung
Zimmeranzahl
4
Badezimmer
2
Wohnfläche
286 m²
Vermietbare Fläche
154 m²
Vermietet
Nein
Baujahr
2021
Energieausweis
Wesentliche Energieträger
Gas
Heizungsart
Gas-Heizung
Baujahr
2021
Sonstiges
HAFTUNG
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Grundrisse, Vermarktungspläne oder Ähnliches vom Eigentümer, bzw. Vermieter zur Verfügung gestellt wurden. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstige Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHEGESETZ
Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Ausweisdokumentes (Pass oder Personalausweis) festhalten.
Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien, bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Lage
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