Ausblick
Außenansicht
Eingang
Aufzüge
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Eckdaten
Ausstattung
Lage
Projekt
Kontakt

kreuzberg - Eckpoint Charlie

10969 Berlin
Objekt ID: Mark19_OG5
Kaltmiete 35,00 €

Beschreibung

Zwischen Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte gelegen, befindet sich das 2002 erbaute, Büro- und Geschäftshausgebäude Eckpoint Charlie. Aktuell wird dies in ein Ärztehaus umgewandelt und umfassend modernisiert.
Das Objekt befindet sich Nähe Checkponit Charlie und ist sehr zentral und gut angebunden gelegen.

+ Eckgebäude mit insgesamt 5.149,69 m€ Mietfläche

+ ca 700 m² je Etage

+ Flächen ab 200 m² teilbar

+ ab 29,50 €/m² Kaltmiete zzgl. MwSt. + 4,50 € Nebenkostenvorauszahlungen zzgl. Ausbaukosten

+ 2 Aufzüge

+ Barrierefrei

+ Gas Zentralheizung

+ 30 Tiefgaragenstellplätze

+ 20 Fahrradstellplätze

+Hohlboden vorhanden

+Sonnenschutz

Eckdaten

Objektart
Büro/Praxen
Nutzungsart
Gewerbe
Objekttyp
Praxis
Verfügbar ab
2026
Zustand
Nach Vereinbarung
Etage
5
Vermietbare Fläche
693,15 m²
Gesamtfläche
5.149,69 m²
Vermietet
Nein
Baujahr
2002

Kosten

Kaltmiete
35,00 €
Nebenkosten
4,50 €
Preis pro m²
35,00 €
Kaution
3 Bruttowarmmieten

Ausstattung

+ 2 Aufzüge

+ Barrierefrei

+ Gas Zentralheizung

+ 30 Tiefgaragenstellplätze

+ 20 Fahrradstellplätze

+ Hohlboden vorhanden

+ Sonnenschutz

+ individueller Ausbau möglich
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Energieausweis

Art
Bedarfsausweis
Endenergiebedarf
60,3 kWh/(m²*a)
Wesentliche Energieträger
Fernwärme
Heizungsart
Fernwärme
Gültig bis
08.07.2029
Baujahr
2002

Sonstiges

HAFTUNG
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Grundrisse, Vermarktungspläne oder Ähnliches vom Eigentümer, bzw. Vermieter zur Verfügung gestellt wurden. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstige Zwischenverwertung.

GELDWÄSCHEGESETZ
Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Ausweisdokumentes (Pass oder Personalausweis) festhalten.
Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien, bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

Lage

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